Antrag
auf Gewährung eines Kostenzuschusses / Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen -
Vorgangsweise:
Vor Inanspruchnahme des Angebots ist
von den Eltern rechtzeitig ein Antrag an den Sozialversicherungsträger
(ÖGK, BVAEB, SVS) zu stellen. Dafür ist bitte das allgemeine Antragsformular ("Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw.
Erholungsaufenthalt") von dem/der Antragsteller:in gemeinsam mit dem/der behandelnden Kinderarzt/-ärztin auszufüllen und an die jeweilige Landesstelle der ÖGK oder an die BVAEB oder SVS zu übermitteln.
Ihre Sozialversicherung prüft in weiterer Folge die
leistungsrechtlichen Voraussetzungen und die medizinische Notwendigkeit. Im Anschluss werden Sie schriftlich über
eine Bewilligung oder Ablehnung informiert.
Wenn eine Bewilligung erteilt
wurde, können Sie nach Absolvierung des Aufenthalts die saldierte
Rechnung und eine Aufenthaltsbestätigung, welche Sie von uns kurz nach dem Camp erhalten, an die Landesstelle der
ÖGK bzw. an die BVAEB bzw. SVS übermitteln.
Der Kostenzuschuss beträgt für das Jahr 2023 EUR 61,08 *) pro Kalendertag des Aufenthalts
und darf die tatsächlich erwachsenen Kosten, die nachgewiesen werden, nicht
übersteigen. Die Überweisung erfolgt an die Versicherte / den Versicherten.
*)
… = Satz der ÖGK; Der Zuschuss der BVAEB bzw. SVS kann geringfügig
abweichen.
Bitte mit dem
Antrag an Ihren Kinderarzt / Ihre Kinderärztin wenden, nicht an die Klinik! In Ausnahmefällen kann der Antrag auch vom Hausarzt / von der Hausärztin bestätigt werden, eine vorherige telefonische Abstimmung mit Ihrem Sozialversicherungsträger ist jedoch unbedingt zu empfehlen!
Bei weiteren Fragen stehen wir jederzeit gerne per eMail zur Verfügung.
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